Datenschutz Berlin
Datenschutz Betreuung durch LOROP
Ihr externer Datenschutzbeauftragter von LOROP, und ein Siegel, das Ihren Kunden und Partnern zeigt: Um den Datenschutz in diesem Unternehmen kümmert sich jemand.
- Externer Datenschutzbeauftragter
- Siegel für Website und Signatur
- Laufende Begleitung

Hinweis auf laufende Betreuung, keine Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO
Was ist die Datenschutz-Betreuung durch LOROP?
Mit der Datenschutz-Betreuung bestellen Sie die LOROP GmbH als externen Datenschutzbeauftragten. Wir verschaffen Ihnen einen strukturierten Überblick über die zentralen Datenschutzthemen, zeigen, wo Ihre Prozesse heute stehen, und machen sichtbar, welche Punkte rechtlich besondere Aufmerksamkeit brauchen.
Auf dieser Grundlage geben wir Handlungsempfehlungen und begleiten Sie dauerhaft bei der Umsetzung. Solange die Betreuung läuft, dürfen Sie das Siegel „Datenschutz-Betreuung durch LOROP“ verwenden, etwa auf Ihrer Website oder in der E-Mail-Signatur.
In drei Schritten zur Datenschutz-Betreuung
Erstgespräch
Wir lernen Ihr Unternehmen kennen und klären, welche Daten Sie verarbeiten und wo Sie Unterstützung brauchen. Das Gespräch ist kostenlos.
Bestellung des externen DSB
Sie bestellen die LOROP GmbH als externen Datenschutzbeauftragten. Das ist die Voraussetzung für die Betreuung und das Siegel.
Betreuung und Siegel
Wir bearbeiten die Datenschutzthemen strukturiert mit Ihnen. Sie erhalten das Siegel und binden es dort ein, wo Kunden und Partner Sie sehen.
Aufgaben nach Art. 39 DSGVO
Diese Themen bearbeiten wir mit Ihnen
Das Siegel zeigt, dass Ihr Unternehmen von der LOROP GmbH als externem Datenschutzbeauftragten betreut wird und die folgenden Themen strukturiert angeht.
Art. 12 ff. DSGVO
Erstinformationen und Betroffenenrechte
Werden betroffene Personen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert, zum Beispiel beim Besuch Ihrer Website oder im Bewerbungsprozess?
Art. 28 DSGVO
Auftragsverarbeitung
Gibt es dort, wo nötig, Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV), und erfüllen sie die rechtlichen Anforderungen?
Art. 30 DSGVO
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Ist das Verzeichnis vollständig und richtig, und wie oft wird es planmäßig überprüft?
Art. 33, 34 DSGVO
Datenschutzorganisation und Schulung
Umgang mit Datenpannen samt Meldekette, Schulung und Sensibilisierung der Beschäftigten, Aufbewahrungs- und Löschfristen.
Art. 35 DSGVO
Datenschutz-Folgenabschätzung
Bringen bestimmte Verarbeitungen nach Art, Umfang, Umständen und Zweck voraussichtlich ein hohes Risiko für die Betroffenen mit sich?
Art. 32 DSGVO
Technische und organisatorische Maßnahmen
Sind Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit Ihrer Systeme dauerhaft und nach dem Stand der Technik gesichert?
Was das Siegel zeigt
- Ihr Unternehmen hat die LOROP GmbH als externen Datenschutzbeauftragten bestellt.
- Die Betreuung läuft, und Datenschutzthemen werden strukturiert bearbeitet.
- Sie können es auf Ihrer Website, in E-Mail-Signaturen und in Präsentationen zeigen.
Was es nicht ist
- kein Zertifizierungs- oder Prüfsiegel und keine Zertifizierung im Sinne von Art. 42/43 DSGVO
- kein Nachweis der DSGVO-Konformität
- keine Bewertung mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“
Wer das Siegel verwendet, verbindet es mit einem gut sichtbaren Hinweis, dass es sich um eine laufende Betreuung handelt und nicht um eine Zertifizierung. Die Einzelheiten stehen unten in den Nutzungsbedingungen.
Häufige Fragen zur Datenschutz-Betreuung
Ist das LOROP-Siegel eine Zertifizierung?
Nein. Das Siegel ist kein Zertifizierungs- oder Prüfsiegel und keine Zertifizierung nach Art. 42/43 DSGVO. Es macht sichtbar, dass Ihr Unternehmen laufend von der LOROP GmbH als externem Datenschutzbeauftragten betreut wird.
Wer darf das Siegel verwenden?
Unternehmen, die die LOROP GmbH als externen Datenschutzbeauftragten bestellt haben, für die Dauer dieses Mandats. Das Siegel kann zum Beispiel auf der eigenen Website, in E-Mail-Signaturen oder in Unternehmenspräsentationen stehen.
Was passiert mit dem Siegel, wenn die Betreuung endet?
Mit dem Ende des Mandats erlischt das Recht, das Siegel zu nutzen. Aus digitalen Medien muss es spätestens innerhalb von 7 Werktagen entfernt werden, in gedruckten Medien bei der nächsten Aktualisierung oder Auflage.
Darf ich das Siegel anpassen, etwa an meine Farben?
Nein. Verwendet werden darf nur die aktuelle Version, die die LOROP GmbH zur Verfügung stellt. Ältere Versionen oder eigene grafische Abwandlungen sind nicht erlaubt.
Kann ich das Siegel in Ausschreibungen als Nachweis nutzen?
Nein. Das Siegel ist kein offizieller Nachweis der DSGVO-Konformität und darf weder gegenüber Behörden noch in öffentlichen Ausschreibungen so eingesetzt werden.
Nutzungsbedingungen für das LOROP-Siegel
Gegenstand und Zweck
Das LOROP-Siegel „Datenschutz Betreuung durch LOROP“ ist kein Zertifizierungs- oder Prüfsiegel und keine Zertifizierung im Sinne des Art. 42/43 DSGVO. Es dient ausschließlich dazu, die laufende Betreuung durch die LOROP GmbH als externen Datenschutzbeauftragten gem. Art. 39 DSGVO sichtbar zu machen.
Zulässige Nutzung
- Mandanten der LOROP GmbH dürfen das Siegel ausschließlich für die Dauer eines aktiven Mandats als externer Datenschutzbeauftragter verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in E-Mail-Signaturen oder in Unternehmenspräsentationen.
- Die Nutzung ist stets mit einem klaren, unmissverständlichen Hinweis zu verbinden, dass es sich nicht um eine Zertifizierung / ein Prüfsiegel handelt, sondern um einen Hinweis auf die laufende DSB-Betreuung. Dies erfolgt mindestens durch die Verlinkung auf den Disclaimer (z. B. „Hinweis: keine Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO – Details hier“) oder einen gleichwertigen, unmittelbar am Siegel platzierten Text.
Unzulässige Nutzung
- Es ist untersagt, das LOROP-Siegel als „Zertifikat“, „Gütesiegel“, „Prüfsiegel“ oder als „Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO“ zu bezeichnen oder diesen Eindruck zu erwecken.
- Das Siegel darf nicht als offizieller Nachweis der DSGVO-Konformität gegenüber Behörden oder in öffentlichen Ausschreibungsverfahren eingesetzt werden.
- Das grafische Design des Siegels darf nicht verändert werden. Es darf ausschließlich die von der LOROP GmbH aktuell zur Verfügung gestellte Version des Siegels verwendet werden. Die Nutzung älterer Versionen oder eigener grafischer Abwandlungen ist ausdrücklich untersagt.
Beendigung der Nutzung
- Die Berechtigung zur Nutzung des Siegels erlischt automatisch mit der Beendigung des DSB-Mandats oder bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen. In diesen Fällen ist das Siegel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen, aus digitalen Medien zu entfernen; im Übrigen ist die weitere Verwendung in physischen Medien ab sofort zu unterlassen und bei nächster Aktualisierung/Auflage zu bereinigen.
- Die Geltendmachung weitergehender Rechte (insbesondere Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche) bleibt vorbehalten.
- LOROP in Berlin
- seit 2005
- Mitarbeitende bei LOROP
- 60+
- zertifizierte Datenschutzbeauftragte
- TÜV
- Berlin und Frankfurt am Main
- 2 Standorte
Kontakt aufnehmen
Sprechen wir über Ihren Datenschutz
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo Ihr Unternehmen beim Datenschutz steht und welche Unterstützung sinnvoll ist.


