Die IT-Sicherheitsrichtlinie für Arztpraxen wurde auf Grundlage von § 390 SGB V (vormals § 75b Abs. 5 SGB V) entwickelt und trat zum 1. Januar 2021 in Kraft. Sie wurde in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgearbeitet, um die Patientendaten und IT-Systeme aller vertragsärztlich tätigen Praxen bestmöglich zu schützen.
Unternehmen setzen zunehmend KI-Tools wie Microsoft Copilot ein, um die Produktivität zu steigern und Abläufe zu optimieren. Copilot ist in Microsoft 365-Anwendungen wie Word, Excel und Teams integriert und soll durch Automatisierung von Routineaufgaben oder Erstellung von Inhalten die Effizienz verbessern. Copilot bietet zwar zahlreiche Vorteile, birgt aber auch Datenschutzrisiken, mit denen sich deutsche Unternehmen auseinandersetzen müssen.
Mit der Einführung der NIS-2-Richtlinie, der neuesten Fassung der Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit, verschärft die EU die Anforderungen für Unternehmen und Organisationen. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie Anfang 2023 haben die Mitgliedsstaaten bis zum 17. Oktober 2024 Zeit diese in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland gibt es dazu bereits einen Referentenentwurf vom Bundesinnenministerium, dem NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG).
E-Mailverkehr ist sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich unverzichtbar geworden. Täglich sind wir jedoch auch gefährlichen Spam- und Phishing-Mails ausgesetzt, die darauf abzielen, persönliche und betriebswirtschaftliche Daten zu stehlen oder Schadsoftware einzuschleusen. Diese E-Mails von legitimen Nachrichten zu unterscheiden, stellt eine stetige Herausforderung dar.
Einfach so alle Tastatureingaben seiner Mitarbeiter überwachen, ist nicht zulässig. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun gegen einen Arbeitgeber, der einem Angestellten mit einem Keylogger auf die Pelle rückte. Das Bundesarbeitsgericht setzt …
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