Die IT-Sicherheitsrichtlinie für Arztpraxen wurde auf Grundlage von § 390 SGB V (vormals § 75b Abs. 5 SGB V) entwickelt und trat zum 1. Januar 2021 in Kraft. Sie wurde in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgearbeitet, um die Patientendaten und IT-Systeme aller vertragsärztlich tätigen Praxen bestmöglich zu schützen.
Dabei baut die Richtlinie auf den bereits bestehenden Anforderungen aus Artikel 32 der DSGVO auf, welcher die Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zum Schutz personenbezogener Daten vorschreibt.
Zusätzlich hatten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) den Auftrag, eine Zertifizierungsrichtlinie zu erarbeiten. Diese zusätzliche Richtlinie stellt sicher, dass IT-Dienstleister, die Arztpraxen in IT-Sicherheitsfragen unterstützen, die notwendigen Qualifikationen mitbringen. Die KBV-Vertreterversammlung verabschiedete beide Richtlinien am 16. Dezember 2020, und das Zertifizierungsverfahren wird seitdem von der KBV in Abstimmung mit der KZBV durchgeführt.
Technische und organisatorische Maßnahmen nach Praxistyp
Um den individuellen Sicherheitsanforderungen verschiedener Praxen gerecht zu werden, hat die IT-Sicherheitsrichtlinie je nach Praxisgröße spezifische Maßnahmen definiert. Die Praxisgrößen werden dabei von der KBV wie folgt definiert:
- Praxis: Betrifft kleinere Praxen, in denen maximal fünf Personen regelmäßig mit der Datenverarbeitung betraut sind.
- Mittlere Praxis: Gilt für Einrichtungen, in denen sechs bis zwanzig Personen mit der Verarbeitung von Patientendaten beschäftigt sind.
- Große Praxis: Hierzu zählen Praxen mit über zwanzig Mitarbeitenden, die Daten verarbeiten, oder Praxen mit einer Datenverarbeitung, die deutlich über die Standarddatenübermittlung hinausgeht – etwa bei Laboren oder großen medizinischen Versorgungszentren (MVZ) mit krankenhausähnlicher Struktur.
- Medizinische Großgeräte: Umfasst Praxen, die Geräte wie CTs, MRTs, PETs oder Linearbeschleuniger nutzen. Diese Praxen haben spezielle Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, da diese Geräte große Mengen sensibler Patientendaten verarbeiten und speichern.
Während für die verschiedenen Praxisgrößen teils unterschiedliche Anforderungen enthalten sind, sieht die IT-Sicherheitsrichtlinie zentrale Maßnahmen vor, die in jeder Praxis umgesetzt werden müssen:



